Gruppenleitungen, Betreuungspersonen und verantwortliche Helfer*innen, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen während der Fahrt zum Weltjugendtag begleiten, müssen nach § 72 a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem alle kinder- und jugendrelevanten verurteilten Straftaten aufgeführt sind. Mit ihm wollen wir dafür sorgen, dass Personen mit entsprechender Vorbelastung identifiziert werden können und so von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden.
Ein Antragsformular zur Bestätigung für die Meldebehörde findet ihr hier.