Übertragung der Reise Kann die gebuchte Reise nicht angetreten werden, besteht die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen eine Ersatzperson zu benennen. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen: Bischöfliches Generalvikariat ZB 1.6 Jugend Mustorstraße 2 54290 Trier jugendatbistum-trier.de Es fallen keine Mehrkosten an. Es gelten hierfür die folgenden Fristen: Bei Modul 1: bis einschließlich zum 07. Juli 2023 Bei Modul 2: bis einschließlich zum 15. Juni 2023 Wer den Reisepreis schon vollständig bezahlt hat, muss sich darum kümmern, diese von der Ersatzperson zurückzubekommen. Wer bereits eine Anzahlung gemacht hat, kann entweder den restlichen Reisepreis zahlen und sich von der Ersatzperson die Summe erstatten lassen oder die Ersatzperson zahlt den restlichen Reisepreis an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann der Übertragung der Reise widersprechen, wenn besondere Anforderungen (z.B. Teilnahmealter) nicht erfüllt sind. Vorheriger Beitrag: Trailer Zurück Nächster Beitrag: Unfallversicherung Weiter