Einreise für deutsche Staatsangehörige Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Um mögliche Änderungen der Einreisebestimmungen zu erfahren und die aktuellsten Einreiseinformationen zu erhalten, informiere dich bitte auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon. Vorheriger Beitrag: Datenschutzerklärung Zurück Nächster Beitrag: Einverständniserklärung Weiter