Das Bistum Trier bietet die Reise zum Weltjugendtag als Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes § 651 a ff. BGB an.

Eine detaillierte Programmbeschreibung des Moduls 1 Tage der Begegnung in Aveiro + WJT-Woche in Lissabon, 17-tägige Busreise vom 23.07.-08.08.2023 und des Moduls 2 WJT-Woche in Lissabon, 8-tägige Flugreise vom 31.07.-07.08.20023, der Reisepreis und die enthaltenen Leistungen sind auf der Homepage unter www.weltjugendtag-bistum-trier.de aufgeführt.

 

Reisebedingungen

Allgemein

Wer kann teilnehmen?

Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 35 Jahren, die das besondere Erlebnis eines Weltjugendtages miterleben möchten!

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung beider Personensorgeberechtigen/ Eltern bzw. einer personensorgeberechtigten Person/eines Elternteils bei alleinigem Sorgerecht.

Gruppenleitungen können über 35 Jahre alt sein.

 

Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist sehr wichtig für die gemeinsame Reise. Deshalb ist die Teilnahme an dem Vorbereitungstreffen Voraussetzung für die Mitreise. 

Termin: 23. – 25. Juni 2023 | Ort: Hargesheim

 

Unterwegs in einer Gruppe

Jede teilnehmende Person wird während der Pilgerreise einer Gruppe zugeteilt. Die Gruppe besteht aus ungefähr 15 Teilnehmenden und mindestens zwei konkreten Ansprechpersonen unterschiedlichen Geschlechts (Gruppenleitungen). Diese sind Ansprechpartner*innen für das diözesane Orgateam, geben alle Informationen an die Teilnehmenden weiter und sind verantwortlich für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Von jeder teilnehmenden Person wird die Bereitschaft erwartet, sich auf andere Teilnehmende in der Gruppe einzulassen.

 

Die Gruppenleitung

... können haupt- oder ehrenamtliche Verantwortliche der Gruppen vor Ort oder von dem WJT-Orgateam des Bistums beauftragte Personen übernehmen. Sollten sich aus den Reihen der Anmeldungen mehr Gruppenverantwortliche als nötig ergeben, trifft das WJT-Orgateam des Bistums eine Auswahl der Gruppenleitungen. Dabei achten wir auf Gruppengröße, regionale Herkunft und eine angemessene Verteilung der Geschlechter sowie von Haupt-/Ehrenamtlichen. Neben der Teilnahme am Vorbereitungstreffen erwarten wir von den Gruppenleitungen die Teilnahme an einer 3-teiligen Schulung (Termine: 2.– 4.Juni 2023 und 25. Juni 2023 im Rahmen des Vorbereitungstreffens). Für die Schulung entstehen keine Kosten.

Gruppenleitungen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 250 € auf den Reisepreis.

 

Anmeldung

Anmeldeschluss

09. April 2023 (Ostern)

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, daher empfehlen wir eine schnelle Anmeldung. Die Teilnehmer*innenplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs registriert.

Jede teilnehmende Person muss ein Anmeldeformular ausfüllen.
Wenn ihr zusammen in einer Gruppe unterwegs sein wollt, überlegt euch einen einheitlichen Namen, den ihr (jede*r) im Feld „Gruppe“ angebt. Ihr habt die Möglichkeit, eine Person für die Gruppenleitung zu benennen. Diese muss mindestens 18 Jahre und kann über 35 Jahre alt sein. Sollten sich aus den Reihen der Anmeldungen mehr Gruppenleitungen als nötig ergeben, treffen wir eine Auswahl der Leitungen.

Für Buchungen von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen gilt, dass wir uns bemühen, Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen die Reise zu ermöglichen. Hierzu müssen bei der Anmeldung genauer Angaben über Art und Umfang gemacht werden, damit geprüft werden kann, ob eine Teilnahme möglich ist.

Die Anmeldung erfolgt online mit den für die Reisen entsprechenden Anmeldeformularen Modul 1 oder Modul 2, die auf der Homepage www.weltjugendtag-bistum-trier.de zu finden sind. Auf Wunsch kann ein Anmeldeformular auch per Post zugesendet werden.

Die teilnehmende Person erhält nach Abschluss der Onlineanmeldung eine elektronische Bestätigung der Anmeldung. Innerhalb von 10 Tagen folgt eine Email mit der Aushändigung des Sicherungsscheines und einer Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises. 

Erst nach Eingang der Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich.

 

Zahlungsbedingungen

Nach der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig.

Der Restbetrag des Reisepreises ist bis zum Anmeldeschluss am 9. April 2023 zu zahlen. 

  • Bei Anmeldung vor dem 31. Dezember 2022 abzüglich des Rabattes in Höhe von 100 EUR.
  • Bei von uns beauftragten Gruppenleitungen abzüglich der Ermäßigung in Höhe von 250 EUR.

Bei der Überweisung ist unbedingt der Name der teilnehmenden Person sowie der Verwendungszweck 11900123120488 anzugeben.

 

Stornierungsbedingungen

Der/Die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen: 

Bischöfliches Generalvikariat
ZB 1.6 Jugend
Mustorstraße 2
54290 Trier
jugendatbistum-trier.de

 

Das Bistum behält sich vor, folgende Anteile des Reisepreises einzubehalten:

 

Bei Rücktritt von Modul 1:   

  • bis einschließlich 09. April 2023
 10%    
  •  ab dem 10. April bis einschließlich 28. April 2023  
 40%   
  •  ab dem 28. April bis zum 15. Juni 2023
 60%
  •  ab dem 15. Juni 2023
100%

  (Ersatzperson kann bis zum 07.07.2023 benannt werden)

 

Bei Rücktritt von Modul 2: 

 

  •  bis einschließlich zum 09. April 2023  
  10%
  •  ab dem 28.04.2023
 100%

 

 (Ersatzperson kann bis zum 15.06.23 benannt werden)

 

Übertragung der Reise

Kann die gebuchte Reise nicht angetreten werden, besteht die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen eine Ersatzperson zu benennen. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen:

Bischöfliches Generalvikariat
ZB 1.6 Jugend
Mustorstraße 2
54290 Trier
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Es fallen keine Mehrkosten an.

Es gelten hierfür die folgenden Fristen: 

Bei Modul 1: bis einschließlich zum 07. Juli 2023
Bei Modul 2: bis einschließlich zum 15. Juni 2023

Wer den Reisepreis schon vollständig bezahlt hat, muss sich darum kümmern, diese von der Ersatzperson zurückzubekommen. Wer bereits eine Anzahlung gemacht hat, kann entweder den restlichen Reisepreis zahlen und sich von der Ersatzperson die Summe erstatten lassen oder die Ersatzperson zahlt den restlichen Reisepreis an den Reiseveranstalter.

Der Reiseveranstalter kann der Übertragung der Reise widersprechen, wenn besondere Anforderungen (z.B. Teilnahmealter) nicht erfüllt sind.

 

Nichterreichen der Mindestteilnahmezahl

Modul 1, die Busreise vom 23.07.- 08.08.2023, kann nur bei einer Mindestteilnahmezahl von 35 Personen durchgeführt werden. Sollten sich bis zum Anmeldeschluss am 09. April 2023 weniger Personen angemeldet haben, kann das Bistum Trier vom Vertrag zurücktreten. Möchte das Bistum Trier zurücktreten, erklärt das Bistum Trier den Rücktritt innerhalb einer Woche nach Anmeldeschluss am 09. April 2023 und erstattet infolge des Rücktritts innerhalb von 14 Tagen die Reisekosten.

 

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen höchstens ein Jahr abgelaufen sein.

Um mögliche Änderungen der Einreisebestimmungen zu erfahren und die aktuellen Einreiseinformationen zu erhalten, informiere dich bitte auf der Seite des Auswärtigen Amtes

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/ Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

Die teilnehmende Person ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu seinen Lasten.

 

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Reisepreis inbegriffen. 

Da es jedoch manchmal anders kommt, als man denkt, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zum Preis von 45,50 € pro Person (kein Selbstbehalt + COVID-19 Protect Plus). Diese kann bei der Onlineanmeldung gebucht werden und muss bis zum Anmeldeschluss am 9. April 2023 zuzüglich dem Reisepreis gezahlt werden.

Weitere Informationen zu den Versicherungsbedingungen und zum -umfang sind der Broschüre “Sicherheit für Reisen, Freizeiten und Ausflüge” (Seite 12-14) und den ergänzenden Bedingungen für die COVID-19 Protect plus Versicherung zu entnehmen.





 

 


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